Kindergartengruppen
In der heutigen Gesellschaft muß ein Mensch sehr
anpassungsfähig, beweglich und leistungsorientiert sein. Tatsache ist jedoch, daß nicht
alle Menschen dieser Norm entsprechen können.
Die Zeit im Kindergarten soll Neugierde wecken.
Es wird bewußtes soziales Lernen gefördert, gemeinsam mit anderen Kindern.
Die Kinder lernen, sich im Gespräch vor vielen anderen zu äußern und mitzuteilen.
Wir versuchen eigenverantwortliche, kritikfähige und beziehungsfähige
Persönlichkeiten zu fördern.
Momentan
haben wir 3 Kindergartengruppen: Mäuse, Bären und den Fuchsbau 2 Projekt-Gruppen: Werkbank und Künstlerwerkstatt 1 Krippe: Mäusenest 1 "Zwischengruppe" (Krippe): Bärenhöhle |
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Da
der KiGa Mäusebär ganztags geöffnet ist,
haben die Eltern die Möglichkeit zwischen mindestens
4 bis höchstens 10 Stunden Buchungszeit zu wählen. 4 und 5 Stunden können auch für den Nachmittag gebucht werden. |
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Kinder, welche die Einrichtung länger als 7 Stunden durchgehend besuchen, müssen am gemeinsamen Mittagessen (wird von der Metzgerei Merkle geliefert) teilnehmen. |
Die Kinder sind sensible, verletzbare und
beeinflußbare Wesen, die abhängig sind von der Fürsorge und dem Verantwortungsgefühl
der Erwachsenen. Gleichzeitig sind sie auch individuelle Persönlichkeiten mit ihren
verschiedensten Erlebnissen, Fähigkeiten, Schwächen, Charakteren und Temperamenten.
Aus dieser Sichtweise ergeben sich verschiedene Rechte der Kinder, die wir
respektieren und achten wollen, und aus denen sich unsere päd. Aufgaben und Ziele
ableiten lassen.
Folgende Rechte des Kindes sind für uns wichtig:
1.) | Jedes Kind hat das Recht auf Achtung und Respekt vor seiner Persönlichkeit, das heißt, daß wir es so annehmen und akzeptieren, wie es ist. |
2.) | Das Recht auf seinen individuellen Entwicklungsprozess, der durch sein eigenes Tempo bestimmt werden soll. |
3.) | Weiterhin hat es das Recht auf Gleichbehandlung, unabhängig von seiner Herkunft, seinem Glauben und seinem sozialen Status, denn es ist ein gleichberechtigtes Mitglied in der Gemeinschaft seiner Gruppe. |
4.) | Das Recht auf aktive Zuwendung und Wärme, sowie das Recht auf zuverlässige Absprachen bilden die Grundlagen für eine herzliche und vertrauensvolle Beziehung zwischen Erwachsenen und dem Kind. |
Gesetzliche Grundlagen:
§ 1 Abs. 1 KJHG:
"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit"
§ 1 Abs. 3 KJHG:
"Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Abs. 1 insbesondere (1)
junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu
beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen usw."
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